Solange ein Asset-Gateway (AG) mit Stromversorgung - wie z.B. das AG46P, AG52 oder AG53 - Strom erhält, meldet es sich kontinuierlich und protokolliert seinen Standort. Wenn die Stromversorgung des Gateways unterbrochen wird, liefert das AG standardmäßig bis zu 7 Tage lang alle 12 Stunden Standortdaten. Nach 7 Tagen werden die Erweiterte Einstellungen für Stromausfall automatisch aktiviert.
Wenn für Sie Diebstahl oder unbefugte Nutzung die wichtigsten Probleme darstellen, können Sie die Häufigkeit des Eincheckens erhöhen, z. B. auf alle 30 Minuten. Wenn Sie allerdings die Batterielebensdauer des AG schonen möchten, können Sie auch ein Einchecken in mit geringerer Häufigkeit festlegen.
Weitere Informationen zu AG-Einstellungen finden Sie unter Asset Gateway (AG) Geräteeinstellungen.
Um den Checkin-Verlauf des AG anzuzeigen:
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Suchen Sie in der Flottenübersicht () > Assets das Asset in der Liste.
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Wählen Sie das Asset, um die Einzelheiten des Asset anzuzeigen.
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Erweitere das Gateway Menü, um die Details zur Stromquelle, den Zeitstempel der letzten Verbindung und die aktuelle Check-in-Einstellung anzuzeigen.
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Um die Häufigkeit der Checkins zu ändern, klicken Sie auf das Menü „Weitere Aktionen“ (...).
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Gehen Sie in die Einstellungen für die Häufigkeit der Checkins.
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Wählen Sie Gerätespezifische Einstellungen aus und legen Sie die Häufigkeit der Checkins fest (jede 30 Minuten, 1 Stunde, 2 Stunden, 6 Stunden, 12 Stunden (Standard) oder 24 Stunden).
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Gehen Sie auf Speichern, um die Einstellungen zu bestätigen.
Wenn ein AG über einen längeren Zeitraum keinen Strom erhält, wie z. B. bei saisonal betriebenen Geräten oder in Reparatur befindlichen Anhängern, reduziert Samsara vorübergehend die Häufigkeit von AG-Checkins, um die Batterie zu schonen. Wenn ein Asset mit einer Checkin-Häufigkeit von weniger als 12 Stunden seit mehr als 7 Tagen keinen Strom mehr erhalten hat, verringert Samsara automatisch ihre die Checkin-Häufigkeit auf 12 Stunden. Wenn das Gerät wieder mit Strom versorgt wird, wird die Einstellung der Check-in-Frequenz der AG zurückgesetzt.
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