Wenn Sie Samsara-Produkte und -Dienstleistungen nutzen, werden Sie wahrscheinlich personenbezogene Daten bestimmter Personen, z.B. Ihrer Fahrer, verarbeiten. Wir dachten es wäre hilfreich, einige Punkte aufzuzählen, die Sie (als Verantwortliche Stelle die uns, als Auftragsverarbeiter anweist die Daten in Ihrem Namen zu verarbeiten) im Rahmen Ihrer Implementierung und Technologie-Einführung in Betracht ziehen könnten:
- Haben Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt, um Ihnen dabei zu helfen, die Datenschutzrisiken beim Einsatz der Technologien zu identifizieren und zu minimieren? Ihr Samsara Ansprechpartner kann Ihnen eine Arbeitsvorlage zur Verfügung stellen, die Sie entsprechend Ihren speziellen Anwendungsfällen und Konformitätsanforderungen überprüfen, verwenden und ausfüllen können.
- Sollten Sie eine neue Dashcam-Datenschutzrichtlinie erstellen, um den spezifischen Zugriff und die Nutzung innerhalb des Dashboards durch Ihre autorisierten Benutzer zu regeln? Ihr Samsara Ansprechpartner kann Ihnen auch eine Arbeitsvorlage zur Verfügung stellen, die Sie entsprechend Ihrer jeweiligen Organisationseinrichtung überprüfen, verwenden und vervollständigen können.
- Haben Sie Ihre Fahrer und andere relevante betroffene Dritte über die mögliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten mittels Schildern/Aufklebern informiert und Ihre Datenschutzhinweise und -erklärungen entsprechend aktualisiert?
- Haben Sie Ihr Dashboard so eingestellt, dass es den Grundsätzen der Zweckbeschränkung und der Datenminimierung entspricht, und so auch mit Ihrer DFSA und den geltenden Gesetzen übereinstimmt?
- Haben Sie Ihre Unterlagen zur Abdeckung Ihrer Rechenschaftspflicht aktualisiert, z.B. Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten i.S.v. Artikel 30 DSGVO?
Bitte beachten Sie dass es sich hierbei lediglich um Vorschläge handelt, um Ihnen bei der Verwaltung Ihres Dokumentationsaufwands zu unterstützen. Sie sollten diese und andere Punkte, die Sie für Ihr Unternehmen als zutreffend erachten, berücksichtigen.
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